Anklage gegen mutmaßliche Cum-Ex-Beteiligte in Frankfurt

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen vier Männer wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erhoben. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die Anklage wurde bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main eingereicht. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 66-jährigen sowie einen 59-jährigen Briten, einen 61-jährigen Deutschen und einen 60-jährigen US-Bürger.

Den Männern wird vorgeworfen, als Mitarbeiter eines Bankinstituts mit Sitz in Frankfurt am Main im Jahr 2008 eine Cum-Ex-Handelsstrategie mit Dax-Werten um den Dividendenstichtag entwickelt, genehmigt und umgesetzt zu haben. Ziel der Strategie soll es gewesen sein, nicht existente Steuerabzugsbeträge für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu generieren und sich diese vom Bankinstitut bescheinigen zu lassen.

Aufgrund dieser falschen Steuerbescheinigungen sollen die Beträge anschließend im Rahmen der körperschaftlichen Veranlagung rechtsgrundlos angerechnet und ausgezahlt worden sein. Dadurch soll dem hessischen Steuerfiskus ein Schaden von über 20 Millionen Euro entstanden sein. Zwei der Angeschuldigten sollen in der Frankfurter Niederlassung tätig gewesen sein, zwei weitere in London.

Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main bearbeitet die Cum-Ex-Verfahren in Hessen. Nach Angaben der Behörde wurden in dem Ermittlungskomplex bisher sieben Anklagen erhoben. In den einzelnen Verfahrenskomplexen wurden bereits zwölf Angeklagte durch Gerichte in Frankfurt am Main und Wiesbaden verurteilt, teilweise rechtskräftig. In fünf weiteren Verfahren im Zusammenhang mit Finanzinstituten sind Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz abgeschlossen. Die Ermittlungen in zehn umfangreichen Verfahrenskomplexen gegen insgesamt 39 Beschuldigte dauern an.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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