Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile des Landgerichts Potsdam bestätigt. Wie das Landgericht am Freitag mitteilte, sind damit ein Unterbringungsbeschluss und eine Haftstrafe rechtskräftig.
Im ersten Verfahren, einem Sicherungsverfahren, hatte die 1. Strafkammer die Unterbringung eines 47-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der Beschuldigte hatte im September 2025 in Dallgow-Döberitz eine per Fernbedienung aktivierte Stromfalle an seiner Wohnungstür installiert, um vermeintliche Eindringlinge zu töten. Eine Gerichtsvollzieherin und ein Schlüsseldienstmitarbeiter kamen am Tattag, um das Türschloss auszutauschen.
Ein Stromschlag wurde nur verhindert, weil der Mitarbeiter ein gummiertes Werkzeug benutzte und isolierende Schuhe trug. Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie und war nach Überzeugung des Gerichts schuldunfähig.
Der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision am 18. August.
Im zweiten Verfahren hatte die Kammer einen 41-Jährigen wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte im Januar 2025 in Potsdam-Waldstadt seinen Nachbarn nach einem Streit mit einem Baseballschläger angegriffen.
Das Opfer erlitt mehrere Knochenbrüche und erblindete dauerhaft. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision am 6. August.
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