Pflegereform: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf und verschiebt Streitthemen in Strukturkommission

Nach dem jüngsten Koalitionsstreit um die Pflegereform hat das Bundeskabinett zwar den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, aber zentrale Streitthemen in eine Kommission verschoben.

„Wir brauchen weitere Anstrengungen, um die Pflege auch für die Dreißigerjahre zukunftsfest zu machen. Deswegen wird eine Strukturkommission ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten“, sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) am Mittwochmittag in Berlin.

Die SPD hatte die Verabschiedung der Pflegereform zuletzt angezweifelt. Man werde einem „reinen Kürzungspaket“ nicht zustimmen, sagte SPD-Fraktionschef Mathias Miersch. Man wolle direkt eine Strukturreform und beispielsweise die Eigenanteile deckeln. Linnemann wollte dagegen zuerst Einsparungen vornehmen und grundlegendere Änderungen später angehen.

Der nun beschlossene Entwurf sieht unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat vor, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2028 wird ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben, während der Zuschlag für kinderlose Mitglieder ab 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigt.

Die Pflegeversicherung übernimmt zudem weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in vollem Umfang. Ab dem Jahr 2029 wird eine jährliche, regelhafte Dynamisierung der SPV-Leistungsbeiträge auf Basis der Kerninflationsrate eingeführt.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem wird im Rahmen der Pflegebegutachtung geprüft, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann. Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.

Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll die Organisation der Pflege erleichtern, indem es alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt. Zudem werden die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege erhöht, und ein Sozialraumbudget wird eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern. Für pflegerische Akutsituationen wird ein Überbrückungsbudget bereitgestellt, und die Begutachtungssystematik wird angepasst, um die Pflegegrade zielgenauer zu vergeben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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