Verfahren gegen Björn Höcke wegen Geraer Rede eingestellt: Staatsanwaltschaft sieht mögliche Strafe als nicht beträchtlich an

Die Staatsanwaltschaft Gera hat ihr Verfahren gegen den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates eingestellt. Das berichtet das Nachrichtenportal T-Online unter Berufung auf die Behörde.

Der Justizausschuss des Landtags hatte im Juli 2024 die Immunität des AfD-Politikers aufgehoben. Damit konnte die Staatsanwaltschaft wegen einer Rede von Höcke am 3. Oktober 2022 in Gera ermitteln. Aus Sicht der Ermittlungsbehörde begründeten mehrere, längere Passagen der Rede den Verdacht.

Die Staatsanwaltschaft habe aber zwischenzeitlich entschieden, von der weiteren Verfolgung abzusehen, berichtet das Nachrichtenportal weiter. Die Entscheidung sei demnach bereits am 15. Dezember 2025 gefallen. Nach zwei Verurteilungen von Höcke am Landgericht Halle sei die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass eine mögliche Strafe für die Äußerungen am 3. Oktober 2022 in Gera neben den Strafen aus Halle nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde, berichtet das Nachrichtenportal T-Online.

Höcke war in Halle wegen Verwendens von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation zu Geldstrafen von 100 und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Am Landgericht Mühlhausen steht noch ein Prozess gegen Höcke wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung aus. Die Anklage wegen eines Höcke-Postings zum Messerangriff in Oggersheim im Oktober 2022 war bereits im Februar 2024 zugelassen worden, Termine gibt es aber nach Angaben des Gerichts noch nicht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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