Bundesrat reicht Subsidiaritätsrüge gegen EU-Verordnung für erschwinglichen Wohnraum ein

Die Bundesländer werfen der EU-Kommission bei der neuen Wohnungsmarktverordnung eine Überschreitung ihrer Kompetenzen vor. Am Freitag übermittelte der Bundesrat eine sogenannte Subsidiaritätsrüge nach Brüssel, berichtet die „Welt am Sonntag“.

Die EU-Kommission hatte Anfang September den „Affordable Housing Act“ vorgelegt. Im Kern geht es um europaweit einheitliche Regeln für angespannte Wohnungsmärkte und eine Einschränkung von Kurzzeitvermietung an Touristen. In vielen Großstädten, insbesondere im Mittelmeerraum, gilt der Wohnungsmarkt durch die Vermietung privater Ferienwohnungen als enorm belastet. Würde die EU-Verordnung umgesetzt, hätte das auch weitreichende Folgen für Städte und Gemeinden in Deutschland. Diese haben in vielen Fällen bereits eigene Mietwohnungsregeln aufgestellt, die aus Sicht der Länderkammer nicht zu den neuen Vorschriften aus Brüssel passen würden.

„Der Haustürschlüssel zur Wohnungspolitik gehört in die Hände der Länder und Kommunen und nicht nach Brüssel“, sagte die Bauministerin Nordrhein-Westfalens, Ina Scharrenbach (CDU), der Zeitung. Der Bedarf für mehr Wohnraum lasse sich nicht mit einem einheitlichen Zollstock aus Brüssel vermessen, so die Ministerin weiter.

Nordrhein-Westfalen habe mit dem Wohnraumstärkungsgesetz bereits klare Regeln geschaffen, um Wohnraum zu schützen, sagte Scharrenbach. Diese Instrumente dürften nicht durch neue europäische Hürden geschwächt werden. Obendrein drohe neue Bürokratie, da Kommunen in Deutschland ganz andere Daten als bisher erheben und auswerten müssten.

So dürfen laut dem „Housing Act“ härtere Regeln gegen Kurzzeitvermietung nur in Gebieten unter besonderem „Wohnungsmarktstress“ durchgesetzt werden. Ein solches Gebiet würde sich nach Brüsseler Vorstellung dadurch auszeichnen, dass die Wohnungs-Kaufpreise das Achtfache der dortigen Einkommen übersteigen. Dieses Verhältnis muss sich über zehn Jahre hinweg verschärft haben, und in den kommenden drei Jahren darf keine Entspannung absehbar sein.

Die Bundesländer dagegen haben bereits mehr als 700 Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ anhand bestimmter Mietpreis-Parameter festgelegt. Dort können Gemeinden die Mietpreisbremse einführen. Der Vorschlag der Kommission erfordere nun ein neues „Registrierungs- und Vollzugssystem für Kurzzeitvermietungen, was Kommunen zusätzliche Kosten und Arbeit verursachen und kleinere Gemeinden davon abhalten könnte, solche Maßnahmen überhaupt zu ergreifen“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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