Ex-Verfassungsrichter Udo Di Fabio: Ausländerwahlrecht auf Landesebene ist verfassungswidrig

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio hält das von einer möglichen rot-rot-grünen Regierung in Berlin geplante Ausländerwahlrecht auf Landesebene für verfassungswidrig.

Auf kommunaler Ebene könne man ein Ausländerwahlrecht einführen, auf Landesebene, also im Staatsbereich, Bund und Länder, gehe das nicht, sagte Di Fabio am Donnerstag dem TV-Sender „Welt“. Hier wähle „das deutsche Volk“ beziehungsweise die „Teilvölker“ in den Ländern. Und dazu müsse man Deutscher sein, „also einen deutschen Pass haben“.

Das Sondierungspapier von Rot-Rot-Grün sieht vor, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene zu gewähren.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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