Dobrindts Investitionsschutzgesetz stößt in SPD auf Kritik

Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete kritisieren das geplante Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Neuköllner Abgeordnete Hakan Demir sagte der „Welt“, Dobrindts Gesetz befinde sich auf einem „Geisterflug ins rechtliche Bermudadreieck“. Er verwies auf die unterschiedlichen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern: Es gebe eine konkurrierende Gesetzgebung und eine ausschließliche Gesetzgebung.

Der Innenminister überschreite aus Demirs Sicht die Kompetenzen des Bundes. Dobrindt tue so, als ob der Bund eine ausschließliche Gesetzgebung in Sachen Vergesellschaftung hätte, kritisierte er. Mit seinen Vorgaben mache Dobrindt es einer Landesregierung praktisch unmöglich, von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch zu machen. Demir geht davon aus, dass dieses Gesetz spätestens von Karlsruhe gestoppt werde. Auf die Frage, ob er einem entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag zustimmen würde, antwortete der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, er hoffe, dass dieser Gesetzentwurf niemals das Parlament erreiche.

Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Berliner Bezirk Steglitz/Zehlendorf, Ruppert Stüwe, äußerte in der „Welt“ Bedenken. Das Grundgesetz sehe die Möglichkeit der Vergesellschaftung ausdrücklich vor. Eine gesetzliche Regelung durch den Bund sei aus seiner Sicht nicht sinnvoll, sagte er. Die Pläne Dobrindts sehe er skeptisch, zumal wesentliche verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt seien. Sein eigenes Abstimmungsverhalten ließ Stüwe offen: Erst wenn dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vorliege, werde er über sein Abstimmungsverhalten entscheiden.

Mit dem geplanten Investitionsschutzgesetz will die Bundesregierung die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erschweren. Nach den Eckpunkten sollen Eigentümer zum vollen Verkehrswert entschädigt werden. Zudem soll eine Vergesellschaftung nur als letztes Mittel zulässig sein. Hintergrund sind Pläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin, rund 160.000 Wohnungen großer privater Immobilienunternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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