Landtag berät Änderung des Schulgesetzes

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat in Erster Lesung über eine Änderung des Schulgesetzes beraten. Bildungsministerin Simone Oldenburg teilte mit, mit der Novelle sollten weitere Grundlagen für eine moderne und zukunftsfeste Bildung im Land gelegt werden.

Im Mittelpunkt stehen die Förderung der Demokratiebildung, die engere Verzahnung von Grundschule und Hort sowie die Weiterentwicklung digital gestützter Lernformen.

Ein zentraler Baustein ist die Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz. Damit wird geregelt, dass politische Bildung an Schulen Ergebnisoffenheit wahrt und demokratische Werte vermittelt. ‚Lehrkräfte müssen nicht politisch neutral sein‘, sagte Oldenburg. ‚Sie dürfen ihre eigene politische Meinung äußern, müssen aber gleichzeitig dafür sorgen, dass auch andere, für den Unterricht erhebliche Auffassungen zur Geltung kommen.‘

Einen weiteren Schwerpunkt bilden neue Regelungen zur Kooperation von Grundschule und Hort, die in verbindlichen Vereinbarungen geregelt werden soll.

Ab dem 1. August 2026 haben zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf achtstündige Betreuung an fünf Tagen pro Woche. Zudem soll die digitale Entwicklung der Schulen gestärkt werden, unter anderem durch die Einrichtung eines Ausschusses ‚Bildung in der digitalen Welt‘.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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