Mecklenburg-Vorpommern will auf der Herbstkonferenz der Justizminister einen Beschlussvorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einreichen. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt mit.
Sie setzt sich nach eigenen Angaben seit Jahren dafür ein, den Abbruch einer Schwangerschaft juristisch und gesellschaftlich zu entkriminalisieren.
Bernhardt betonte, dass keine Frau die Entscheidung über künftiges Leben in ihrem Körper leichtfertig treffe. Der Schwangerschaftsabbruch sei nach § 218 StGB jedoch weiterhin grundsätzlich strafbar, was der Würde und Selbstbestimmung der Frau widerspreche.
Eine Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft veränderten das Leben der Frau tiefgreifend und unumkehrbar, daher müsse diese Entscheidung frei von staatlichem Zwang getroffen werden können.
Der Beschlussvorschlag soll die Bundesjustizministerin auffordern zu prüfen, ob ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 218 vorgelegt werden kann. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister findet am 6. und 7. November in Leipzig statt.
Bernhardt verwies darauf, dass europäische Nachbarstaaten verschiedene Modelle anwenden und umfangreiche medizinische sowie rechtliche Betrachtungen eine Überprüfung der Strafbewehrung nahelegen.

