Kommunen begrüßen Baugesetzbuch-Novelle – Kritik an Zweijahresfrist für Bebauungspläne

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Baugesetzbuch-Novelle grundsätzlich begrüßt, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Bauen in Deutschland müsse weiter beschleunigt werden, sagte Präsident Ralph Spiegler der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

Zudem müssten die gemeindlichen Spielräume im Städtebaurecht gestärkt werden. Daher seien Vorschläge etwa zur Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte, zur Vereinfachung der Umweltprüfung oder zur vollständigen Digitalisierung der Bauleitplanverfahren zu begrüßen. Dies gelte auch für eine verbesserte Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung im Rahmen der Bauleitplanung sowie für verbesserte kommunale Möglichkeiten, um gegen verwahrloste sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen, so Spiegler.

Er kritisierte jedoch die neuen Zeitvorgaben für Planverfahren. „Nicht sachgerecht ist hingegen der Vorschlag, zukünftig Bebauungsplanverfahren innerhalb einer Frist von zwei Jahren zum Abschluss zu bringen“, sagte er. Zwar mag die Intention des Gesetzgebers, Verfahren zu beschleunigen, nachvollziehbar sein. Kommunale Bauleitplanverfahren seien aber regelmäßig durch komplexe und rechtliche Anforderungen geprägt, die von den Kommunen nicht ohne Weiteres beschleunigt werden könnten, sagte Spiegler.

Insbesondere Umweltprüfungen, Immissionsschutzfragen, Fragen der verkehrlichen Erschließung oder auch Altlastenprüfungen erforderten teils aufwändige Prüfungen und Abwägungen. Eine Zeitvorgabe von zwei Jahren stelle sich insoweit als praxisfremd dar. „Hier werden Erwartungen geweckt, die Kommunen gar nicht auf sich allein gestellt erfüllen können“, kritisierte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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