Bundestag beschließt Sparpaket für gesetzliche Krankenversicherung mit höheren Zuzahlungen

Der Bundestag hat dem umstrittenen Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zugestimmt. Am Freitag votierten 319 Abgeordnete für das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 286 dagegen bei vier Enthaltungen.

Das Paket sieht unter anderem vor, dass Patienten künftig höhere Zuzahlungen für verschriebene Medikamente leisten müssen. Der Betrag soll von derzeit mindestens 5 bis höchstens 10 Euro auf 7,50 Euro bis 15 Euro angehoben werden.

Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten verfügbar sein. Auch die Hautkrebs-Vorsorge ohne Symptome, die alle zwei Jahre möglich ist, soll gestrichen werden. Die beitragsfreie Mitversicherung bleibt für Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter bestehen. Für andere bisher beitragsfrei versicherte Ehepartner ist ein eigener Beitrag von 3,5 Prozent ab 2028 geplant.

Weitere Maßnahmen betreffen Kliniken, Ärzte und die Pharmaindustrie. Bei den Kliniken wird eine Klausel gestrichen, die höhere Vergütungsanstiege ermöglicht. Ärzte in Praxen sollen für bestimmte Leistungen keine Bezahlung außerhalb genereller Honorarbudgets mehr erhalten. Pharmahersteller müssen mit verstärktem Handel durch günstigere Rabattverträge rechnen. Bei den Apotheken wird ein Rabatt erhöht, während eine versprochene Erhöhung beim Fix-Honorar ausbleibt.

Ärzte und Kliniken sowie die Opposition hatten das Vorhaben massiv kritisiert. Sie sehen die Versorgung von Patienten gefährdet und warnen etwa vor einem beschleunigten Kliniksterben sowie Abwanderungen von Fachkräften aus dem Gesundheitssektor.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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