Das Bundesjustizministerium will die Strafverfolgungsentschädigung reformieren und in diesem Zusammenhang die Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte erhöhen. Das teilte das Ministerium am Montag mit.
Betroffene sollen demnach künftig 100 Euro pro Tag der Haft erhalten, statt bisher 75 Euro. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Betrag auf 150 Euro pro Tag steigen. Der Gesetzentwurf, der am Montag veröffentlicht wurde, sieht daneben noch weitere Verbesserungen für Betroffene vor. So soll es ihnen beispielsweise möglich sein, ihre Ansprüche deutlich länger geltend zu machen als bisher.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass Fehler im Rechtsstaat korrigiert werden müssten und zu Unrecht Inhaftierte angemessen entschädigt werden sollten. „Die Entschädigungssätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst. Außerdem kann es nicht sein, dass zu Unrecht Inhaftierte von ihrer Entschädigung auch noch Abzüge für `Kost und Logis` erdulden mussten.“ Deshalb verbessere man die Rehabilitierung zu Unrecht Inhaftierter und stärke dadurch das Vertrauen in einen Rechtsstaat, „der Fehler erkennt und korrigiert“, so Hubig.
Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Es gibt im nächsten Schritt nun Gelegenheit, bis zum 14. August 2026 Stellung zu nehmen.
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