Brandenburg reduziert Meldepflicht für Düngemittel auf einmal jährlich

Das brandenburgische Agrarministerium hat die Meldepflicht für Düngemittel deutlich vereinfacht. Landwirte müssen den Ankauf von Wirtschaftsdüngern künftig nur noch einmal jährlich melden, statt wie bisher monatlich.

Die Änderung der sogenannten Wirtschaftsdüngermeldeverordnung ist bereits in Kraft getreten.

Agrarministerin Hanka Mittelstädt betonte, dies sei nur der erste Schritt zur Entbürokratisierung. Das Ministerium prüfe derzeit weitere Verordnungen auf mögliche Vereinfachungen.

Die monatliche Aufzeichnungspflicht der Düngemittelmengen bleibe jedoch bestehen, da diese bundesrechtlich vorgeschrieben sei.

Hintergrund der Verordnung ist die Kontrolle der Düngemittelströme, um Überdüngung und Grundwasserverunreinigung zu vermeiden. Freiwillige monatliche Meldungen sind weiterhin möglich.

Die elektronische Erfassung über eine Datenbanklösung soll den Landwirten die Dokumentation erleichtern.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Berufsbildungsbericht: Immer weniger Betriebe in Deutschland bilden aus – Nachfrage steigt

    Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist im vergangenen Jahr weiter gesunken. Das geht aus dem neuen Berufsbildungsbericht der Bundesregierung hervor, über den das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet. 2025 wurden bundesweit 476.000…

    Forsa: Mehrheit empfindet Steuerentlastung erst ab 100 Euro als spürbar

    Die meisten Bürger würden laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa erst ab einem dreistelligen Betrag im Monat von einer spürbaren steuerlichen Entlastung sprechen. Das berichten die Sender RTL und ntv,…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert