Gewaltschutzgesetz: „Spanische Fußfessel“ startet später als geplant

Die „spanische Fußfessel“ zur Verhinderung häuslicher Gewalt gegen Frauen soll später eingeführt werden als geplant. Ursprünglich sollte das neue Gewaltschutzgesetz am 1. April 2027 in Kraft treten, nun verzögern sich die wesentlichen Regelungen zu der neuen elektronischen Aufenthaltsüberwachung bis zum 1. Juli nächsten Jahres, teilte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgabe) mit.

Grund für die Verzögerung seien eine verspätete Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz sowie nötige Vorbereitungen. Hessen betreibt die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die Träger elektronischer Fußfesseln – oft handelt es sich um verurteilte und dann entlassene Sexualstraftäter – seit 2012 observiert. Die „spanische Fußfessel“ ermöglicht anders als bei herkömmlichen Fußfesseln nicht allein der Polizei, den Aufenthaltsort von Überwachten zu kontrollieren. Sie gibt auch den meist weiblichen potenziellen Opfern über ein Empfangsgerät ein Signal, wenn ihnen womöglich Gefahr droht.

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte den Zeitungen, man habe auch damit gerechnet, dass die Verkündung des Gesetzes früher klappt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 8. Mai verabschiedet, der Bundesrat war ihm am 12. Juni gefolgt. Durch die Unterzeichnung erst im Juli verschiebt sich der Zeitrahmen für die Vorbereitung um drei Monate.

Die GÜL mit Sitz in der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt überwachte im vorigen Jahr 277 Menschen mit einer elektronischen Fußfessel – mit zuletzt 32 Mitarbeitern. Infolge der bundesweiten Einführung der „spanischen Fußfessel“ rechnet das zuständige hessische Justizministerium mit einer Verdreifachung der Fallzahl. Deshalb müsse die Zahl der Mitarbeiter auf über 100 steigen. Das gehe nicht von heute auf morgen, heißt es.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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