Verfassungsrechtler Möllers will Wissenschaftsfreiheit per Grundgesetzänderung schützen

Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers fordert eine Änderung des

Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern im September schlägt Möllers in der Wochenzeitung „Die Zeit“ vor, den Artikel 91b zu ändern. Dieser regelt derzeit, dass Bund und Länder bei den Hochschulen nur dann zusammenarbeiten dürfen, wenn sie einstimmig handeln. „Man müsste das Grundgesetz jetzt ändern, um zu verhindern, dass die Vetostimme eines einzelnen Landes ausreicht, um ein ganzes Projekt zu kippen, beispielsweise die Exzellenzstrategie“, sagte Möllers.

Mit Blick auf die außeruniversitäre Forschung warnt der Jurist vor einem möglichen Zugriff einzelner Länder. Theoretisch könnte ein Bundesland zum Beispiel ein Max-Planck-Institut schließen, das sei „sehr riskant“. Ein solches Szenario sei denkbar, wenn etwa die AfD die Regierung in Sachsen-Anhalt übernehme.

Die im Grundgesetz in Artikel 5 zugesicherte Freiheit von Forschung und Lehre biete keinen ausreichenden Schutz vor dem Zugriff autoritärer Parteien, so Möllers. „Es gibt für freie Forschung und Lehre keine Bestandsgarantie.“

Schon jetzt gerieten die Universitäten durch den Sparkurs der Bundesländer unter Druck. „Viele Länder versagen wissenschaftspolitisch.“ Wenn der Staat zugesicherte Gelder wieder zurücknehme, wie derzeit etwa in Berlin, „dann vergeht sich der Staat an der Wissenschaftsfreiheit, ohne die Verfassung zu brechen. Man handelt nicht rechtswidrig, aber man gibt seine politische Glaubwürdigkeit auf.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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