Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes beschlossen. Das teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Ziel ist es, den Kommunen mehr Mitsprache beim Ausbau der Windenergie zu ermöglichen und dadurch die Akzeptanz vor Ort zu stärken. Künftig sollen Windenergieflächen mit planerischen Höhenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen auf die bundesgesetzlich vorgegebenen Flächenziele angerechnet werden können.
Bislang ist das nach Bundesrecht nicht möglich, wodurch der Druck entstehen kann, zusätzliche Flächen auszuweisen.
Nach Angaben des Ministeriums verpflichtet der Bund Mecklenburg-Vorpommern, bis Ende 2027 1,4 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Die Flächenziele basieren auf einer Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einem Rotordurchmesser von 165 Metern.
Moderne Windenergieanlagen erreichen inzwischen jedoch Höhen von 270 Metern und mehr, was besonders beim Repowering zu Höhensprüngen führt. Kommunale Höhenbegrenzungen, etwa zum Schutz des Landschaftsbildes, bedeutender Denkmale oder aus Gründen der Luftverkehrssicherheit, führen nach geltendem Recht dazu, dass die Flächen nicht angerechnet werden können.
„Es ist schwer vermittelbar, wenn eine Gemeinde grundsätzlich bereit ist, Flächen für Windenergie auszuweisen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort eine tragfähige Lösung entwickelt und diese Fläche am Ende wegen einer Höhenbegrenzung nicht auf das Flächenziel angerechnet werden kann“, sagte Infrastrukturminister Wolfgang Blank (parteilos).
„Genau das wollen wir ändern.“
Nach dem Vorschlag soll eine Gemeinde verbindlich festlegen können, dass eine 275 Meter hohe Anlage mindestens 1.100 Meter von einer Ortschaft entfernt sein muss. Dadurch bleibe die kommunale Planungshoheit erhalten, ohne die Ausbauziele abzusenken.
Der Gesetzesantrag soll dem Bundesrat zugeleitet und am 25. September erstmals beraten werden.
Zudem erinnerte das Ministerium an die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes, mit der Gemeinden und Menschen finanziell am Bau von Windenergieanlagen und Solarparks profitieren können.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

