BGH bestätigt Verurteilung wegen Mordes an Lehrerin in Brandenburg

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von zwei Männern wegen der Erschießung einer Lehrerin in Brandenburg bestätigt. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 20. September 2024 seien verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch mit.

Beide Angeklagte waren wegen Mordes an der Lehrerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Für einen Angeklagten wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte K. die Lehrerin am 10. Mai 2023 auf der Bundesautobahn 9 erschossen. Zuvor hatte er ihr Fahrzeug gerammt.

Der Tatplan stammte von R., der mit dem Opfer eine Beziehung geführt hatte und mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für ihren gemeinsamen Sohn stritt. R. hatte das Tatfahrzeug und die Tatwaffe beschafft.

Das Gericht erkannte auf Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale.

Die Überprüfung des Urteils ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 24. Juni 2025 – 6 StR 164/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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