Bundesaußenminister Wadephul offen für Abschiebung straffälliger Syrer nach Syrien

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) hat sich offen dafür gezeigt straffällig gewordene Syrer nach Syrien abzuschieben. „Wir gucken uns Syrien mit Sorgfalt an. In der Tat haben wir gerade wieder in Drusengebieten Unruhen gesehen, die uns besorgen“, sagte er der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf die Sicherheitslage im Land.

„Wir fordern die Übergangsregierung in Syrien auf, dafür zu sorgen, dass alle Bevölkerungsgruppen, alle Religionsgruppen in dieses diverse Land integriert werden. Und dass niemand um Leib und Leben fürchten muss. Aber zum jetzigen Zeitpunkt sind wir der Meinung: Dieser Übergangsregierung müssen wir eine ernsthafte Chance geben“, so der Bundesminister.

Wadephul weiter: „Das bedeutet auch, dass wir zusammenarbeiten können – in der Weise, dass es auch grundsätzlich möglich sein kann, in Zukunft straffällig gewordene Syrer in das Land abzuschieben. Ich halte das grundsätzlich für möglich, vorausgesetzt natürlich, dass das Land sich in diese Richtung weiterentwickelt, die ich gerade beschrieben habe.“

Zur Debatte um die noch von der Ampel-Regierung initiierten Aufnahmeprogramme für Afghanen sagte Wadephul: „Es gibt eine gewisse Zahl von Afghanen, die positive Bescheide der Bundesrepublik Deutschland in den Händen haben. Wer einen hat, den werden wir aufnehmen, wenn nicht Sicherheitsgründe dagegensprechen. Andere nicht. Ich kann die Uhr nicht zurückdrehen und Fehlentscheidungen früherer Bundesregierungen ändern.“

Wadephul bekräftigte: „Ich halte den Umfang, in dem derartige Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen wurden, für kritikwürdig.“ Dass es sich tatsächlich um wie zuletzt genannt 2.300 Personen handele, die noch nach Deutschland kommen werden, konnte der Minister nicht bestätigen: „Das ist nicht sicher“, sagte er auf eine entsprechende Frage.

Generell gelte: „Wir beenden die Programme, wir sprechen keine einzige neue Anerkennung aus. Aber wenn eine derartige Anerkennung ein Jahr alt ist, dann kann ich sie nur mit rechtsstaatlichen Mitteln ändern. Das heißt, wenn sich herausstellt, dass die Person eine falsche Identität hat. Oder dass sie überhaupt nicht mehr an dem Ort ist.“

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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