DFB-Schiedsrichter dürfen vor Arbeitsgerichten klagen – Landesarbeitsgericht Köln entscheidet für Arbeitsverhältnis

Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) können vor Arbeitsgerichten klagen. Das entschied die 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Ein 28-jähriger Schiedsrichter hatte in dem konkreten Fall Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil er aufgrund seines Alters nicht für die Schiedsrichterliste der 3. Liga vorgeschlagen worden war. Das Arbeitsgericht Bonn hatte die Klage zunächst an das Landgericht Frankfurt verwiesen, da es kein Arbeitsverhältnis sah.

Das Landesarbeitsgericht Köln widersprach dieser Auffassung und wertete das angestrebte Rechtsverhältnis als Arbeitsverhältnis. Entscheidend seien die vertraglichen Regelungen in Verbindung mit der Schiedsrichterordnung des DFB, die eine persönliche Abhängigkeit begründeten. Ferner seien die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung sowie die faktische Monopolstellung des DFB in diesem Bereich als Indizien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu würdigen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde zugelassen (Beschluss vom 16.06.2025 – 5 Ta 58/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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