Wilke will mit AfD-Verbotsverfahren auf Gerichtsurteile warten

Brandenburgs neuer Innenminister René Wilke (parteilos, bis 2024 Linke) befürwortet ein Verbotsverfahren gegen die AfD unter der Voraussetzung, dass deren Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Brandenburger Verfassungsschutz vor den Gerichten Bestand hat. Das sagte Wilke dem „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe).

„Ob man ein Parteiverbot initiiert, kann nicht davon abhängen, ob man einen politischen Gegner loswerden will. Sondern nur davon, ob die Erkenntnisse, dass eine Partei diesen demokratischen Staat zerstören will, so sicher sind, dass sie vor Gericht standhalten“, erklärte Wilke.

„Wenn dem so sein sollte, darf kein Innenminister sagen: Das machen wir trotzdem nicht. Es gilt aber auch der Umkehrschluss.“

Der Umgang mit der AfD sei für ihn „kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch“.

Der Staat habe die Aufgabe, mit seinen Strukturen wie dem Verfassungsschutz das Land zu beschützen.

„Wenn Bestrebungen existieren, die diese Grundordnung angreifen, dann muss man mit rechtsstaatlichen Mitteln entgegentreten.“

Wilke, zuletzt Oberbürgermeister in Frankfurt (Oder) war von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) als Innenminister ins SPD/BSW-Kabinett geholt worden. Vorgängerin Katrin Lange (SPD) war über den Rausschmiss des Verfassungsschutzchefs und Konflikten um die Einstufung der Brandenburger AfD als gesichert rechtsextremistisch gestürzt.

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes „verfassungswidrig“. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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