Kommunen fordern höheren Anteil am Infrastruktur-Sondervermögen für Schulen und Kindergärten

Die Kommunen fordern einen deutlich größeren Anteil des Infrastruktur-Sondervermögens, als dies im Gesetzentwurf des Bundes vorgesehen ist. Es sei „geboten und erforderlich, dass im Gesetz eine Weiterleitung der Gelder von mindestens 75 Prozent an die Kommunen verankert wird“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, André Berghegger, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben).

Die Bundesländer sollen 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes bekommen. In dem Gesetzesentwurf steht, dass „mindestens 60 Prozent“ in kommunale Infrastruktur investiert werden sollen. „Damit bleibt der Gesetzesentwurf deutlich hinter den kommunalen Realitäten zurück“, kritisierte Berghegger. „Bei einem Investitionsrückstand, der mittlerweile weit über 200 Milliarden Euro liegen dürfte, um überhaupt nur den Status quo zu halten, können sich die Kommunen nicht mit etwas mehr als der Hälfte zufriedengeben.“

Der Hauptgeschäftsführer verwies darauf, dass die Städte und Gemeinden mit Schulen, Kindergärten, Sportanlagen oder Museen den weitaus größten Anteil an der öffentlichen Infrastruktur hätten. „Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, gutes Wirtschaften, der gesellschaftliche Friede und die Akzeptanz hängen ganz maßgeblich davon ab, dass wir in den Städten und Gemeinden starke und gute Dienstleistungen und Infrastrukturen anbieten.“

Berghegger sagte: „Die sehr prekäre Finanzsituation der Städte und Gemeinden muss bei der Umsetzung des Sondervermögens des Bundes umfassend berücksichtigt werden.“ Verhandelt werde über 100 Milliarden Euro, es gehe aber faktisch um viel mehr, nämlich um die Handlungsfähigkeit der Kommunen und um Vertrauen in den Staat.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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