Mecklenburg-Vorpommern bekommt erstes eigenes Kinderschutzgesetz

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat den Entwurf für ein eigenständiges Kinderschutzgesetz beschlossen. Sozialministerin Stefanie Drese teilte mit, dass der Gesetzentwurf nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt wird.

Ziel sei es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen durch bessere Strukturen und Zusammenarbeit zu stärken.

Zu den geplanten Maßnahmen gehört die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt. Diese soll als Service- und Vermittlungsinstanz fungieren und regionale sowie überregionale Prozesse besser koordinieren.

Zudem soll das Landesjugendamt zum 1. Januar 2026 wieder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt werden, verbunden mit einer personellen Aufstockung und Investitionen von 1,6 Millionen Euro.

Drese betonte, dass Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden müsse. Das Gesetz ziele sowohl auf Prävention als auch auf Intervention ab und solle positive Entwicklungsbedingungen für junge Menschen schaffen.

Mit den geplanten Änderungen wolle die Landesregierung nachhaltige Impulse für die Kinder- und Jugendhilfe setzen.

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