Bundespräsident rät bei AfD-Verbotsantrag zu „sorgsamer Abwägung“

Nach der vom SPD-Parteitag beschlossenen Forderung, ein AfD-Verbotsverfahren vorzubereiten, hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einer sorgfältigen Abwägung gemahnt. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden sehr hoch gelegt. Ob ein solcher Antrag gestellt wird, sollte deshalb sorgsam abgewogen werden“, sagte das Staatsoberhaupt der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ (MAZ), die zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) gehört.

Steinmeier forderte verstärkten Anstrengungen der demokratischen Parteien, um verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. „Vertrauen kriegt man nur wiederhergestellt, wenn Politik mit den Erwartungen der Menschen klug umgeht. Das heißt nicht unbedingt, dass jede Erwartung erfüllt werden kann“, sagte er. „Wir müssen uns stärker anstrengen, deutlich zu machen, dass Demokratie auch heißt, nach Kompromissen zu suchen und diese so anzulegen, dass sich möglichst viele Interessen darin wiederfinden.“

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig.

Die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, Gabriele Britz, hatte zuletzt erklärt, dass unter bestimmten Bedingungen ein Verbotsantrag nötig ist. „Wenn wirklich sicher ist, dass die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen, und wenn man außerdem es eine Weile auf politischem Wege versucht hat und die Probleme nicht in den Griff bekommen hat – ich denke, dann muss irgendwann der Antrag gestellt werden“, sagte die ehemalige Verfassungsrichterin dem Podcast „Ist das gerecht?“ der „Süddeutschen Zeitung“.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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