Bundesverfassungsgericht weist RBB-Verfassungsbeschwerde zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen Regelungen des 2023 beschlossenen Staatsvertrags der Länder Brandenburg und Berlin zurückgewiesen.

Die überwiegend zulässig angegriffenen Regelungen verletzten die Rundfunkfreiheit des RBB nicht, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Mit ihnen verfehlen die Landesgesetzgeber demnach nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Die Beschwerde hatte sich gegen die Zustimmungsgesetze zum Staatsvertrag gerichtet, der einen neuen Rechtsrahmen für den RBB bildet. Die Rundfunkanstalt sah ihre Rundfunkfreiheit durch verschiedene staatsvertragliche Regelungen verletzt, darunter die Einführung eines Direktoriums neben der Intendanz und die Festlegung von Mindestzahlen an Regionalbüros und -studios. Dem folgte das Verfassungsgericht allerdings nicht (Beschluss vom 23. Juli 2025 – 1 BvR 2578/24).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Vier Verletzte nach Frontalzusammenstoß auf B197 in Boldekow

    Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 197 in Boldekow sind am Sonntagnachmittag vier Personen verletzt worden. Wie die Polizei mitteilte, hat sich der Zusammenstoß gegen 16:00 Uhr in einer…

    US-Militär greift iranische Stellungen auf Insel Larak in der Straße von Hormus an

    Das US-Militär hat offenbar iranische Stellungen auf der Insel Larak in der Straße von Hormus angegriffen. Ein US-Beamter bestätigte am Sonntagabend laut US-Medien, dass es sich um die erste Militäraktion…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert