Läden in Tourismusorten dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

In Mecklenburg-Vorpommern können in diesem Winter erstmals viele Geschäfte in touristischen Regionen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das teilte das Wirtschaftsministerium in Schwerin am Freitag mit.

Vom 17. Dezember bis zum 8. Januar gilt ein neuer Winteröffnungszeitraum für Verkaufsstellen in 64 anerkannten Kurorten.

Wirtschaftsminister Wolfgang Blank betonte, die Zeit um Weihnachten und den Jahreswechsel sei für Handel und Tourismus von großer Bedeutung. Mit offenen Ladentüren sollten lebendige Orte, attraktive Angebote für Gäste und zusätzliche Umsatzchancen für die Unternehmen geschaffen werden.

Die neue Regelung unterstütze den stationären Handel in den Tourismusregionen.

Die überarbeitete Öffnungszeitenverordnung löst die bisherige Bäderverkaufsverordnung ab und soll die Regelungen modernisieren und vereinheitlichen. Neben dem etablierten Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober ermöglicht sie nun auch eine Öffnung in der Winterzeit.

Am ersten Weihnachtsfeiertag müssen die Läden jedoch weiterhin geschlossen bleiben.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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