Mecklenburg-Vorpommern führt Kinderschutzgesetz und neues Wohnrecht ein

In Mecklenburg-Vorpommern sind zum Jahreswechsel zwei neue Landesgesetze in Kraft getreten. Es handelt sich um das Kinderschutzstrukturgesetz und das Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V).

Mit dem ersten eigenständigen Kinderschutzgesetz des Landes sollen die Strukturen für ein sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden.

Sozialministerin Stefanie Drese nannte als Ziele eine bessere Vernetzung der Akteure, die Qualifizierung von Fachkräften und die verpflichtende Entwicklung von Kinderschutzkonzepten. Ein zentraler Schritt sei die Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Landesverwaltung und die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz.

Dafür stellt das Land nach Angaben der Ministerin jährlich über 1,6 Millionen Euro zusätzlich bereit.

Das zweite neue Gesetz, das WoTG, regelt Pflege- und Betreuungswohnformen zeitgemäß neu. Es soll die Wohnqualität für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige sichern und mehr Raum für innovative Versorgungsformen schaffen.

Ein Schwerpunkt liege auf dem Abbau von Bürokratie und Doppelstrukturen bei Prüfungen. Ziele seien außerdem ein stärkerer Verbraucherschutz, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte und eine stärkere interkulturelle Öffnung, so das Ministerium.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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