Bundesjustizministerin Hubig warnt vor taktischem Verzicht auf AfD-Verbotsverfahren

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat vor einem taktischen Verzicht auf ein AfD-Verbotsverfahren gewarnt. „Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Wir müssen ernsthaft prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt. Und dann gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen.“

Nächste Etappe könne das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ werden. Für die Dauer des Verfahrens setzt der Verfassungsschutz die Einstufung aus. „Bewegung kommt sicher in die Diskussion, wenn die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem gehalten wird“, so Hubig. Einen Termin für das Urteil gibt es bisher nicht.

Warnungen, ein Scheitern eines etwaigen Verbotsverfahrens könne zum Triumph für die „Alternative für Deutschland“ werden, wies die Justizministerin zurück. „Das wird oft so behauptet. Mich überzeugt das nicht“, sagte sie. „Wenn alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind, die das Grundgesetz auch an dieser Stelle richtigerweise vorsieht, dann müssen wir, wie gesagt, auch den nächsten Schritt gehen“, so Hubig. „Und um das auch ganz klar zu sagen: Ob diese Voraussetzungen vorliegen oder nicht, hat allein die AfD zu verantworten.“

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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