Freispruch im Garmisch-Partenkirchen Zugunglück Prozess – Bahn-Mitarbeiter nicht schuldig

Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter freigesprochen worden.

Das teilte das Landgericht München II am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung gefordert: für den Fahrdienstleiter ein Jahr wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, für den Bezirksleiter zwei Jahre.

Das Unglück ereignete sich vor dreieinhalb Jahren in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen, als ein Zug aufgrund maroder Schienen entgleiste. Fünf Menschen starben, mehr als 70 wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass die Angeklagten das Unglück hätten verhindern können, doch das Gericht teilte diese Einschätzung nicht. Dem Bezirksleiter warf die Staatsanwaltschaft vor, Instandsetzungsmaßnahmen verzögert zu haben. Beim Fahrdienstleiter sah sie lediglich ein „Augenblicksversagen“, da er einen Hinweis eines Lokführers nicht weitergeleitet hätte.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Reform der Betriebsrente: Verdi fordert gesetzliche Pflicht für alle Beschäftigten

    Vor Beginn des Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spricht sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi für gesetzliche Voraussetzungen aus. Verdi-Chef Frank Werneke sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, das von…

    Betriebsrente: Gesamtmetall und Mittelstand fordern Steuerfreiheit

    Vor Beginn des Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spricht sich Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander für bessere Rahmenbedingungen aus.Sie müssten so attraktiv gestaltet werden, „dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert