Änderung der Vergütung für Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Die Regierungsfraktionen von SPD und Linken haben eine grundlegende Änderung des Gesetzentwurfes zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung beschlossen. Die ursprünglich vorgesehenen Beteiligungssätze von in der Regel 0,6 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für Windkraftanlagen wurden auf einen Festbetrag von jährlich 10.000 Euro pro installiertem Megawatt Leistung reduziert.

Dies bedeutet eine Halbierung der Vergütung auf etwa 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für eine typische Windkraftanlage der 5 Megawatt-Klasse.

Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt die Korrektur und betont, dass die ursprünglichen Beteiligungssätze nicht zu höheren Einnahmen für die Bürger und Gemeinden geführt hätten. Vielmehr hätten sie die Energiewende gefährdet, da viele Projekte unwirtschaftlich geworden wären.

Damm hebt hervor, dass die neue Regelung eine faire finanzielle Teilhabe vor Ort sicherstellt und bereits vor über einem Jahr von den Grünen vorgeschlagen wurde.

Allerdings bleibt die finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen weiterhin ungelöst. Betreiber von Windkraftanlagen, die vor Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes errichtet wurden, sind nicht zur Zahlung einer Abgabe an Anwohner oder Gemeinden verpflichtet.

Damm kritisiert dies als ungerecht und kündigt einen Änderungsantrag an, der auch eine verpflichtende Zahlung für Altanlagen vorsieht.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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