Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern will die Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst zeitnah auf die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Das teilte das Finanzministerium in Schwerin am Freitag mit.
Demnach soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der Erhöhungen in drei Stufen vorsieht.
Konkret sind Steigerungen des Grundgehalts um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. April 2026 geplant. Weitere Erhöhungen um zwei Prozent folgen zum 1. März 2027 und um 1 Prozent zum 1. Januar 2028. Erstmals sollen auch alle Erschwerniszulagen angehoben werden.
Die Anwärterbezüge würden in drei Schritten um insgesamt 150 Euro steigen.
Das Ministerium hatte zuvor Gespräche mit Gewerkschaften geführt. Einig sei man sich darauf, zunächst ein Anpassungsgesetz auf den Weg zu bringen.
In einem zweiten Schritt soll dann eine umfassende Überprüfung des Besoldungsrechts im Lichte einer neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Der Richterbund des Landes hatte diesen zweistufigen Weg zuvor kritisiert und sofortige höhere Erhöhungen gefordert.
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