Corona-Klagen vor Gericht: Die meisten Verfahren abgeschlossen, Kläger nur selten erfolgreich

Die allermeisten Corona-Klagen sind inzwischen abgeschlossen. Nur in wenigen Fällen hatten die Kläger Erfolg, zumeist führten die Gerichte nicht einmal eine mündliche Verhandlung mit Sachverständigenanhörung durch.

Das ergab eine Abfrage der „Welt am Sonntag“ bei allen Oberverwaltungsgerichten im Februar. Bereits im Eilverfahren hatten die Gerichte die meisten Corona-Maßnahmen abgesegnet. Nun ist klar, dass sie auch im Hauptsacheverfahren bloß selten zu einem anderen Ergebnis gelangt sind.

So gingen etwa beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg insgesamt 201 Normenkontrollanträge ein, die allesamt mittlerweile abgearbeitet wurden. Nur in 16 Fällen kam es überhaupt zum Urteil. Der Grund: Das Gericht bündelte ähnliche Klagen in sogenannten Mustergruppen. Wurde darin eine Maßnahme für rechtmäßig erklärt, verzichteten viele andere Kläger auf die Fortsetzung ihrer eigenen Verfahren, weil eine Niederlage absehbar war. In den 16 Urteilen wurde drei Klagen stattgegeben und drei weiteren zumindest teilweise. 13-mal fand eine mündliche Verhandlung statt, eine förmliche Sachverständigenanhörung wurde in keinem Fall durchgeführt.

Auch die OVGs in Niedersachsen und Bremen haben alle Verfahren mittlerweile erledigt. In Bayern stehen bei insgesamt rund 450 Hauptsacheverfahren noch 14 Entscheidungen aus. Beim OVG Berlin-Brandenburg sind von insgesamt rund 100 Normenkontrollverfahren nur noch drei anhängig, bisher hatte kein Antrag Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat noch über zehn von insgesamt 119 Normenkontrollanträgen zu entscheiden, bisher war keiner erfolgreich. Mündliche Verhandlungen führte er nicht durch.

Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied bereits über 380 Normenkontrollanträge, nur drei hatten zumindest teilweise Erfolg. Acht Verfahren sind noch offen. Mündliche Verhandlungen wurden 25-mal durchgeführt, Sachverständigenanhörungen hat es keine gegeben, „wohl aber eine umfangreiche Auswertung von schriftlich vorliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen in den Entscheidungsgründen“, schreibt eine Gerichtssprecherin.

Eine genaue Zahl, wie viele Corona-Verfahren bundesweit geführt wurden und wie diese ausgingen, wird man aufgrund des föderalen Flickenteppichs mit seinen unterschiedlichen Zuständigkeiten und Klagewegen wohl nie haben. Die Oberverwaltungsgerichte sind aber in fast allen Bundesländern für die Kontrolle von Landesverordnungen, in denen die umfassendsten Corona-Maßnahmen festgeschrieben waren, zuständig.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Mecklenburg-Vorpommern stärkt Antidiskriminierungsberatung

    Mecklenburg-Vorpommern hat seine Zusammenarbeit mit der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, besiegelt. Das teilte das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mit. Das Land war bereits 2024 der sogenannten Koalition…

    Schwerverletzter nach Unfall auf L222 bei Barsbüttel

    Gestern Mittag hat es auf der L 222 bei Barsbüttel einen Verkehrsunfall gegeben, bei dem sich ein Unfallbeteiligter schwere Verletzungen zugezogen hat. Das teilte die Polizeidirektion Ratzeburg mit. Nach dem…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert