Bundeskabinett beschließt Reform des Baugesetzbuchs

Die Bundesregierung hat eine Reform des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD).

Der Plan sieht vor, Bauleitplanverfahren zu straffen und zu vereinfachen sowie den Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse zu erklären. Zudem sollen Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien erhalten. Der Entwurf befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Hubertz erklärte, dass das Baugesetzbuch-Upgrade ein „umfassendes Modernisierungspaket“ sei, welches nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiere. „Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten.“ Kommunen erhielten neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können, und mehr Grün solle in die Städte geholt werden.

Zu den Regelungen im Einzelnen gehört, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt der Wohnungsbau rechtlich Priorität genießt. Planungsverfahren sollen durch digitale Instrumente transparenter und schneller werden. Umweltprüfungen sollen nur noch dort vertieft durchgeführt werden, wo es erforderlich ist. Zudem wird es Kommunen erleichtert, mehr Grünflächen zu schaffen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert – bei extremem Missbrauch gibt es künftig auch die Möglichkeit zur Enteignung. Neue Vorgaben für die Raumplanung sollen zudem Risiken und Krisensituationen berücksichtigen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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