Ex-Justiziar des Bundespräsidenten: Kanzlerwechsel ist verfassungsrechtlich unkompliziert

Die Hürden des Grundgesetzes für einen Wechsel im Amt des Bundeskanzlers sind nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Stefan Pieper recht niedrig. „Politisch mag er kompliziert sein, verfassungsrechtlich ist ein Kanzlerwechsel einfach“, sagte Pieper dem „Tagesspiegel“. Wenn ein Bundeskanzler nicht mehr wolle, etwa weil er keine eigene politische Durchsetzungsfähigkeit mehr sehe, lasse sich ein Wechsel in diesem Amt herbeiführen.

Die Verfassung kenne zwei Möglichkeiten, sagte Pieper, das konstruktive Misstrauensvotum und die Vertrauensfrage. Derzeit werde in den Medien über einen Rücktritt des Bundeskanzlers spekuliert. Dieser Fall sei im Grundgesetz nicht explizit geregelt, werde aber als verfassungsrechtlich zulässig angesehen, sagte Pieper, der von 2004 bis 2025 das Referat Verfassung und Recht, Justitiariat im Bundespräsidialamt leitete und Justiziar des Bundespräsidenten war.

„Der Kanzler tritt zurück“ sei eine politische oder journalistische Formulierung, sagte Pieper. Verfassungsrechtlich präzise heiße es: Der Bundeskanzler bittet den Bundespräsidenten um Entlassung. Er würde einen Brief schreiben oder hinfahren oder beides tun und um Entlassung bitten.

Der Bundespräsident könne die Bitte um Entlassung nicht ablehnen, sagte Pieper. Er habe keinerlei Ermessensspielraum. Er könne den Kanzler nicht zwingen, im Amt zu bleiben. Es sei aber Staatspraxis, dass der Bundespräsident den Kanzler, dessen Rücktrittsgesuch er angenommen habe, darum bitte, sein Amt geschäftsführend weiter auszuüben. Hierzu sei der Bundeskanzler dann nach Artikel 69, Absatz 3, des Grundgesetzes verpflichtet.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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