Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag den Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des RBB-Staatsvertrages beschlossen. Parallel dazu hat auch der Berliner Senat den Entwurf verabschiedet, wie der Sprecher der Staatskanzlei, Michael Schlick, mitteilte.
Mit der Novelle sollen die gemeinsame Rundfunk- und Medienpolitik beider Länder zeitgemäß weiterentwickelt werden, hieß es.
Der Änderungsstaatsvertrag greift die medienstaatsvertraglichen Entwicklungen seit der Neufassung des RBB-Staatsvertrages im Jahr 2023 auf und setzt medienpolitische Ziele der Landesregierungen um. Konkret wird der Auftrag des RBB präzisiert: Künftig soll der Sender eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen.
Zudem soll die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärkt werden, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Der Staatsvertrag trägt auch dem vom RBB eingeleiteten Konsolidierungskurs Rechnung. Vorgesehen sind weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem bei den Vergütungsstrukturen.
Im Hörfunk wird die Zahl der gesetzlich beauftragten Angebote auf sechs reduziert, während weitergehende Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten ermöglicht werden. Auch die Zusammenarbeit mit privaten Rundfunkveranstaltern soll intensiviert werden, um die regionale Vielfalt zu fördern.
Nach Unterzeichnung durch die Regierungschefs soll das Ratifikationsverfahren in den Landesparlamenten eingeleitet werden.
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