Mecklenburg-Vorpommern hat seine Zusammenarbeit mit der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, besiegelt. Das teilte das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mit.
Das Land war bereits 2024 der sogenannten Koalition gegen Diskriminierung beigetreten und hat nun eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Ziel der Vereinbarung ist es, die zivilgesellschaftlich organisierten Strukturen der Antidiskriminierungsberatung bundesweit nachhaltig zu sichern. In Mecklenburg-Vorpommern werden seit Jahresbeginn zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald gefördert.
Die Förderbescheide an den Träger, den Antidiskriminierungsverband M-V, soll Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt am 17. Juni übergeben.
Die Vereinbarung sieht zudem einen jährlichen Austausch der Länder mit der Bundesbeauftragten vor. Einmal pro Legislaturperiode soll ein gemeinsamer Bericht die Entwicklungen und Strukturen der Antidiskriminierungsberatung sichtbar machen.
Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung, Monique Tannhäuser, betonte, dass Diskriminierungsschutz eine politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe sei. Anlass der Mitteilung ist der 20. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006.

