Baden-Württemberg und Sachsen fordern Reform von Paragraf 188: Nur noch Kommunalpolitiker geschützt

Baden-Württemberg und Sachsen setzen sich für eine Reform des umstrittenen Paragrafen zur Politikerbeleidigung ein. Das berichtet der „Spiegel“.

Auf der aktuellen Justizministerkonferenz fordern die beiden Länder, Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) zumindest auf einen Kerngehalt zusammenzustreichen. Nach einem Vorschlag des baden-württembergischen Justizministers Moritz Oppelt (CDU) würde der Paragraf nur noch bei der Beleidigung von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern greifen, aber nicht mehr bei Berufspolitikern.

Oppelt sagte dem „Spiegel“, Spitzenpolitiker könnten und müssten eine harte Auseinandersetzung aushalten. Sie brauchten nicht die automatische Strafverfolgung, die Paragraf 188 StGB ausmache. Stattdessen solle man sich darauf besinnen, ehrenamtliche Politiker zu schützen. Man könne es sich nicht leisten, dass sie das Handtuch werfen, nur weil sie persönlichen, mitunter heftigen Angriffen ausgesetzt seien.

Bei Paragraf 188 kann die Staatsanwaltschaft ermitteln, ohne dass das Opfer einen Strafantrag stellt. Außerdem gilt eine gegenüber der einfachen Beleidigung höhere Höchststrafe. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hat sogar die komplette Abschaffung der Politikerbeleidigung in Paragraf 188 angeregt. Der Paragraf gerät immer wieder in die Kritik, er wird als überzogener Schutz von Politikern wahrgenommen. Ein Beschluss der Landesjustizminister ist nicht bindend. Der Bundestag müsste das Strafgesetzbuch ändern.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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