Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.

Das teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Die Antragsteller sahen ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verletzt, da umfangreiche Änderungsanträge mit zu wenig Vorbereitungszeit vorgelegt worden seien. Sie wollten die für Freitag geplante Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag verhindern.

Die Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) hatten am Mittwoch jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht, um zu verhindern, dass die Koalition das Gesetz noch in dieser Woche verabschiedet. Dahmen äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens, da ein 279 Seiten umfassender Änderungsantrag erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden sei. Dahmen kritisierte, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen unter diesen Bedingungen nicht verantwortungsvoll geprüft werden könne.

Das Bundesgesundheitsministerium wies die Kritik zurück und sagte, dass der Änderungsantrag den Abgeordneten inoffiziell seit Sonntagabend vorgelegen habe. Eine Verzögerung des Gesetzes sei organisatorisch verkraftbar, solange es vor der nächsten Sitzung des GKV-Schätzerkreises im Herbst verabschiedet werde. Der Zeitplan hänge nun maßgeblich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Nun kann noch der Bundesrat den Zeitplan durchkreuzen, da die Länder einer Verkürzung der Beratungsfrist zustimmen müssen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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