Bundesjustizministerin Hubig bekräftigt Vorstoß zu „Nur Ja heißt Ja“ vor Bundesratsabstimmung

Vor der Abstimmung über eine Reform des Sexualstrafrechts im Bundesrat am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gefordert. Das Konsens-Prinzip stelle das Einvernehmen in den Mittelpunkt und schütze die sexuelle Selbstbestimmung konsequent, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Wenn Betroffene auf sexuelle Übergriffe mit einer Art Schockstarre reagierten, reiche eine Regelung nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ nicht aus, hob die Ministerin hervor. Gerade für solche Fälle brauche es „Nur Ja heißt Ja“.

Den Vorstoß müsse sie noch in der Koalition von Union und SPD diskutieren, so Hubig. Sie sei aber zuversichtlich, dass man zu einem guten Ergebnis komme.

An diesem Freitag will der Bundesrat über einen Antrag aus Hamburg abstimmen. Dieser setzt sich für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht im Sinne eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells ein. Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vor der Abstimmung, das Sexualstrafrecht müsse die sexuelle Selbstbestimmung stärken, indem künftig klar sei, dass derjenige, der eine sexuelle Handlung initiiere, sich auch der Zustimmung seines Gegenübers vergewissere. „Es ist ganz einfach: Wenn zwei Menschen intim werden, müssen es beide wollen.“

Gallina warnte davor, dass Frauen bisher nur in seltenen Fällen eine Sexualstraftat zur Anzeige bringen würden. Das zeige, dass es ein massives Hindernis in der Verfolgung von Straftaten gebe. Sie erwarte von den unionsgeführten Landesregierungen im Bundesrat, dass sie ihre signalisierte Offenheit jetzt auch in konkrete Beschlüsse umsetzten.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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