Der Bundesrat hat einer gemeinsamen Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg zur Stärkung des Sexualstrafrechts zugestimmt. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt am Freitag in Schwerin mit.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Zustimmungsprinzip „Nur Ja heißt Ja“ umsetzt.
„Wir haben zum Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt einen gewaltigen Fortschritt erzielt“, sagte Bernhardt. Der bisherige Schutz nach dem Prinzip „Nein heißt Nein“ werde erweitert.
Mit „Nur Ja heißt ja“ würden auch Situationen erfasst, in denen Betroffene in Schockstarre verfallen. Eine Zustimmung müsse freiwillig, eindeutig und widerruflich sein und dürfe nicht aus Schweigen, Druck oder Angst abgeleitet werden.
Seit 2016 gilt in Deutschland die Nichteinverständnislösung, wonach sexuelle Handlungen bestraft werden können, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen werden.
Kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch, dass Betroffene in Übergriffssituationen häufig nicht aktiv widersprechen, sondern handlungsunfähig werden. In der Praxis führt dies dazu, dass nicht einvernehmliche Handlungen oft nicht zur Anklage kommen.
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