Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten, die unter dem Verdacht stehen, während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul Diebstähle begangen zu haben.
Ein Sprecher der Behörde, die für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist, sagte der „Bild am Sonntag“, es gehe um einen „Anfangsverdacht“ gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten. Der Vorwurf: Die Beschuldigten sollen sich „während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben“.
Noch dauern die Ermittlungen an. Wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen werde, lasse sich „nicht genau prognostizieren“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, der auf die in jedem Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung verwies.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“, die sich auf „Bundeswehrkreise“ bezieht, sollen die Soldaten dem Fallschirmjägerregiment 31 der Luftlandebrigade 1 angehören. Die Elitekämpfer sollen, so der Vorwurf, ihre Diebstähle im militärischen Teil des Flughafens, in von Afghanen betriebenen Läden begangen haben. Dort gab es Shops, die unter anderem militärische Ausrüstung verkauften.
Die bewaffneten Soldaten sollen sich T-Shirts und Patches (Stoffabzeichen für die Uniform) angeeignet haben. Auch von Messern ist in Bundeswehrkreisen die Rede. Die Ermittlungen gegen die fünf Soldaten begannen bereits im vergangenen Jahr, als gegen das Fallschirmjägerregiment 26 ermittelt wurde. In den Bundeswehr-internen Befragungen berichteten Soldaten von den Vorfällen in Kabul.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte: „Die Wehrdisziplinaranwaltschaft hat nach Kenntnis eines möglichen Straftatbestands unverzüglich die Staatsanwaltschaft Kempten informiert und an diese abgegeben.“ Die Staatsanwaltschaft schaltete über die Generalstaatsanwaltschaft München den Generalbundesanwalt ein, um das Vorliegen von Plünderungen zu untersuchen.
Die Sprecherin des Generalbundesanwalts teilte mit: „Der Sachverhalt wurde der Bundesanwaltschaft zur Prüfung möglicher Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch vorgelegt. Die hiesigen Ermittlungen haben einen solchen Verdacht ausgeräumt.“
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte, dass „im Zuge der Ermittlungen auch Bildmaterial ausgewertet wurde“. Es wurden jedoch „keine Handlungen identifiziert, die den Tatbestand der Plünderung erfüllen“. Die Ermittlungen liegen nun wieder in Kempten.
Laut Bericht der „Bild am Sonntag“ könnte der Straftatbestand Diebstahl mit Waffen (Paragraf 244 Strafgesetzbuch) vorliegen, da die Soldaten bei dem Einsatz am Flughafen bewaffnet waren. Der Vorgang wird im Ministerium und dem Heer sorgfältig beobachtet. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Christian Freuding, wurden über das Ermittlungsverfahren informiert.
Foto: via dts Nachrichtenagentur

