Die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2025 insgesamt rund 14,1 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft, teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt mit. Fast die Hälfte davon, rund 6,8 Millionen Euro, wurden an geschädigte Privatpersonen ausgekehrt, während weitere ca. 3,7 Millionen Euro an geschädigte staatliche Institutionen gingen.
Bernhardt betonte: „Kriminalität darf sich nicht lohnen. Das gilt gerade dort, wo mit Straftaten erhebliche Vermögen aufgebaut und deren Herkunft professionell verschleiert wird.“
Auf einer Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wurde darauf hingewiesen, dass die geltenden Grenzen für die Offenbarung und Verwertung steuerlicher Informationen in bestimmten Fällen die Beweisführung bei der selbständigen erweiterten Einziehung erschweren können.
Generalstaatsanwältin Christine Busse erklärte, dass die Vermögensabschöpfung ein wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung bleibt.
Die von den rechtskräftigen Einziehungsanordnungen betroffenen Vermögenswerte seien weiterhin auf einem hohen Stand und zeigten die Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung, um deliktisch erlangte Vermögenswerte zu entziehen.

