Landgericht Neubrandenburg verhandelt ab 22. September Totschlagfall aus Neustrelitz

Ab dem 22. September muss sich ein 40-jähriger Deutscher aus Neustrelitz wegen Totschlags vor dem Landgericht Neubrandenburg verantworten. Das teilte das Landgericht Neubrandenburg am Donnerstag mit.

Die Hauptverhandlung beginnt am 22. September um 10:00 Uhr.

Dem Angeklagten liegt nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Last, am 18. April auf der Terrasse seines Grundstücks zunächst gemeinsam mit dem späteren Opfer, einem Nachbarn, Alkohol getrunken zu haben. Im Verlauf des Nachmittags sei es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen.

Der Angeklagte habe dem Geschädigten eine Sprachnachricht geschickt und angedroht, ihn zu töten. Anschließend habe er aus der Garage eine Armbrust und einen mit scharfer Metallspitze versehenen Armbrustbolzen geholt, sich zum Maschendrahtzaun zwischen den Grundstücken begeben und aus etwa 2 Metern Entfernung auf den Geschädigten geschossen, der sich unmittelbar hinter dem Zaun auf seinem eigenen Grundstück befand.

Der Bolzen habe den Geschädigten im Halsbereich getroffen. Dabei habe der Angeklagte dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen.

Durch den Treffer seien mehrere Blutgefäße durchtrennt worden. In der Folge sei der Geschädigte wegen des erheblichen Blutverlustes verstorben.

Der Angeklagte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Waren (Müritz) vom 19. April in Untersuchungshaft.

Die Verhandlung ist öffentlich.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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