Die Staatsanwaltschaft Rostock und die Polizeiinspektion Rostock haben im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel des F.C. Hansa Rostock im britischen Watford ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das teilt die Polizeiinspektion Rostock mit.
Gegenstand der Ermittlungen ist unter anderem der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB.
Die Staatsanwaltschaft Rostock, die Bundespolizeiinspektion Rostock sowie die Polizeiinspektion Rostock stehen in engem Austausch mit dem Deutschen Fußball-Bund, der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze sowie dem F.C. Hansa Rostock.
Die Ermittlungen dauern an.
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