Die Europäische Union hat ihre Praxis bei der sogenannten Bezugnahmeklausel geändert und folgt damit einem Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern. Das teilte Justizministerin Jacqueline Bernhardt mit.
Die Klausel hatte zuvor unnötigen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht verursacht.
Konkret ging es um die Richtlinie 2016/800 zu Verfahrensgarantien für Kinder in Strafverfahren. Bisher mussten nicht nur geänderte, sondern auch bestehende Normen, die der Richtlinie entsprachen, erneut veröffentlicht werden.
Diese Praxis hat die EU-Kommission nun überdacht und vereinfacht.
Bernhardt zeigte sich erfreut über die Entscheidung aus Brüssel. Sie hatte sich bei einem Besuch in der EU-Generaldirektion Justiz für die Änderung eingesetzt.
Die Ministerin betonte, dass die Korrektur der Handhabung die Übersichtlichkeit der Rechtsordnung verbessere und unnötige Bürokratie vermeide.