BGH-Urteil: Blinde Patientin hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach AGG bei Klinik-Ablehnung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine blinde Patientin keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat, nachdem ihr die Aufnahme in eine Rehaklinik verweigert wurde. Das teilte der BGH am Donnerstag mit. Die Klinik hatte die Aufnahme abgelehnt, da durch die Blindheit der Patientin ein zusätzlicher Betreuungsaufwand entstanden wäre.

Die Klage der Patientin auf Schadensersatz und Entschädigung war bereits in den Vorinstanzen erfolglos geblieben, da der Anwendungsbereich des AGG nicht eröffnet sei, da es sich bei der Aufnahme in eine Rehaklinik nicht um ein Massengeschäft handele. Die Klägerin verfolgte ihr Begehren mit einer Revision weiter, die jedoch ebenfalls keinen Erfolg hatte.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass das Benachteiligungsverbot des AGG im Bereich des Zivilrechtsverkehrs keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private begründet. Diese Leistungen sollten weiterhin dem öffentlichen Recht vorbehalten bleiben, insbesondere dem Sozialrecht, etwa durch Leistungen zur Teilhabe (Urteil vom 21. Mai 2026 – III ZR 56/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Angeklagter greift Staatsanwältin in Hanau an

    Im Landgericht Hanau ist es am Mittwoch zu einem Angriff eines Angeklagten auf eine Staatsanwältin gekommen. Der Vorfall ereignete sich während der Urteilsverkündung einer Großen Strafkammer, teilte das Gericht am…

    Razzia gegen Drogenhandel: Festnahmen in vier Bundesländern

    Die Berliner Polizei hat gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und den Behörden in drei weiteren Bundesländern einen Schlag gegen den illegalen Drogenhandel geführt. Wie die Beamten am Donnerstag mitteilten, wurden bei…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert