Bundestag beschließt Reform des Heizungsgesetzes: Neue Regeln für Gas- und Ölheizungen ab 2028

Der Bundestag hat das umstrittene Heizgesetz beschlossen. Am Freitag erhielt die entsprechende Änderung des Gebäudeenergiegesetzes die nötige Mehrheit.

Der Kern des bestehenden „Heizungsgesetzes“, die 65-Prozent-Regelung, soll damit wegfallen. Diese Regelung sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Zukünftig sollen neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, sofern sie schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen. Umweltverbände sowie Linke und Grüne befürchteten Rückschritte beim Klimaschutz.

Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. Die konkreten Vorgaben sind jedoch noch offen. In einem bis zum 1. Dezember 2026 durch die Bundesregierung vorzulegenden Gesetz soll eine „Grüngas-/Grünheizölquote“ eingeführt werden. Dieses Gesetz werde die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr zu bringenden Brennstoffe ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.

Die Opposition kritisierte, die Koalition ignoriere alle Warnungen, fossile Gasheizungen würden nicht aus dem Verkehr gezogen. Es gebe keinen Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. Das Gesetz sei ein teures Paket für Mieter, heize die Klimakrise an und schaffe Unsicherheit für Handwerksbetriebe.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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