Mecklenburg-Vorpommern führt Mindestabstände für Windkraftanlagen ein

Die Koalitionsfraktionen in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Gesetzesänderung im Baurecht beschlossen, die klare Regeln für den Ausbau der Windenergie festlegt. Neue Windkraftanlagen im Außenbereich müssen künftig mindestens 1.000 Meter Abstand zu geschlossenen Siedlungen und 800 Meter zu Splittersiedlungen einhalten, teilte der energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Falko Beitz, mit.

Bisher galten diese Mindestabstände nur bei der Ausweisung neuer Windvorranggebiete.

Die neue Regelung soll vor allem in Regionen ohne aktuelle Windeignungsplanung, wie dem Regionalen Planungsverband Westmecklenburg, für mehr Klarheit sorgen. Beitz betonte, dass der Windkraftausbau im Land ambitioniert bleibe, aber mit Rücksicht auf die Anwohner erfolgen solle.

Die Änderung wird über das bestehende Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch umgesetzt, um bürokratischen Aufwand zu minimieren.

Mit der Gesetzesanpassung reagiert die Landesregierung auf Unsicherheiten in der Praxis, die insbesondere beim sogenannten Repowering entstanden sind. Die erste Lesung des Gesetzes hat bereits stattgefunden.

Die SPD-Fraktion verspricht sich von den neuen Regelungen eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung für den weiteren Ausbau der Windenergie.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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