Verwaltungsgericht Köln gibt Klage des Bundespresseamts gegen Facebook-Seiten-Verbot statt

Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage des Bundespresseamts (BPA) gegen die Untersagung des Betriebs der Facebook-Seite der Bundesregierung stattgegeben.

Das teilte das BPA am Dienstag mit. Der Bescheid des damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten vom 17. Februar 2023, der das Verbot aussprach, wurde aufgehoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, das Urteil bestätige die Bedeutung des Facebook-Auftritts als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Der Informationsauftrag der Bundesregierung verlange, die Bürger in Deutschland über die Tätigkeiten und Ziele der Regierung zu informieren, was nur durch Orientierung an der tatsächlichen Mediennutzung der Menschen möglich sei. Soziale Medien seien für viele eine zentrale Informationsquelle.

Das Verwaltungsgericht Köln bestätige damit, dass allein Meta für die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Facebook verantwortlich sei. Fragen zu Datenverarbeitungen sollten direkt mit Meta geklärt werden, so Kornelius.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

  • Related Posts

    Nach Linken-Wahlsieg in Berlin: CSU drängt auf schnelles Bundesgesetz gegen Immobilien-Vergesellschaftungen

    Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin fordert die CSU eine schnelle Umsetzung des im Koalitionsausschuss vereinbarten Vorgehens gegen eine Vergesellschaftung großer privatwirtschaftlicher Wohnungsbestände. „Die Enteignungspläne der Linken treiben den…

    Forsa-Umfrage: 69 Prozent der Deutschen fordern staatlichen Preisdeckel für Benzin und Diesel – Zustimmung im Osten besonders hoch

    Eine Mehrheit der Deutschen fordert die Einführung eines staatlichen Preisdeckels für Benzin und Diesel. Die Zustimmung zur Begrenzung ist laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des „Stern“ und des Senders RTL…

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert