Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Sterbehilfe zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie gegen seine Verurteilung wegen Totschlags im Zusammenhang mit Sterbehilfe abgewiesen.

Die Beschwerdebegründung habe die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht schlüssig aufgezeigt, teilte das Verfassungsgericht am Mittwoch mit. Insbesondere habe der Arzt nicht schlüssig dargelegt, dass die angegriffenen Entscheidungen auf einer Verkennung der verfassungsgerichtlichen Maßstäbe beruhten, die an eine freie Suizidentscheidung anzulegen seien.

Der Arzt war zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er nach den fachgerichtlichen Feststellungen Suizidassistenz geleistet hatte, obwohl die Suizidentscheidung des Geschädigten durch eine psychische Erkrankung beeinflusst war. Er hatte später argumentiert, dass seine Verurteilung gegen das Willkürverbot und das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoße. Er hatte die Suizidentscheidung des Geschädigten als freiverantwortlich eingestuft, basierend auf seiner eigenen Definition von Freiverantwortlichkeit (Beschluss vom 1. Juli 2025 – 2 BvR 860/25).

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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