Die Landeshauptstadt Schwerin hat eine Zweckentfremdungssatzung in Planung, um die Umwandlung von Wohnraum in Ferienquartiere zu regulieren. Dies teilte Oberbürgermeister Rico Badenschier mit.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die steigende Anzahl an Ferienwohnungen in der Innenstadt, insbesondere in den Stadtteilen Schelfstadt und Paulsstadt, einzudämmen und die Verknappung des Wohnraums zu verhindern.
Badenschier betonte, dass die Entwicklung der Ferienwohnungen in den letzten Jahren, insbesondere nach der Verleihung des Welterbetitels, zu einem Anstieg der Mieten geführt hat. Die Stadtverwaltung wird den Entwurf der Satzung am Dienstagabend im Hauptausschuss vorstellen.
Damit wird auch ein früherer Beschluss zur Verstärkung des Milieuschutzes in der Innenstadt aufgegriffen. Die Satzung soll sicherstellen, dass das Wohnen in der Innenstadt für Normalverdiener weiterhin möglich bleibt.
Nach der Einbringung in den Hauptausschuss wird die Satzung in den Fachausschüssen und Ortsteilvertretungen beraten, bevor sie zur Abstimmung in der Stadtvertretung kommt.
Bei Inkrafttreten wird Wohnraum in den betroffenen Stadtteilen nur noch mit Genehmigung für andere Zwecke als das Wohnen genutzt werden dürfen. Leerstand über sechs Monate sowie die Nutzung als Ferienwohnung müssen der Stadt gemeldet werden.
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